

09/13
Seite 1
2.2.1
Die OIB-Richtlinien im
Brandschutz – Hintergrund
2.2
Die OIB-Richtlinien im
Brandschutz
2.2.1 Hintergrund
Die Vereinheitlichung der technischen Anforderun-
gen an Bauwerke (bautechnische Vorschriften) ist
ein altes und vieldiskutiertes Anliegen aller am Bau-
geschehen Beteiligten. Erste Bemühungen zu einer
Vereinheitlichung gehen bis auf das Jahr 1948 zu-
rück,größere Bekanntheit erlangte jedoch insbeson-
dere die sogenannte „Musterbauordnung“ der FGW
1
.
Basis der OIB-Richtlinien war eine neuerliche Initia-
tive der Bundesländer, die im Jahr 2000 imWege der
Landesamtsdirektorenkonferenz eine Länderexper-
tengruppe einsetzte und das Österreichische Institut
für Bautechnik (OIB) damit beauftragte, einen Vor-
schlag zur Harmonisierung der bautechnischen
Vorschriften zu erarbeiten.
Ursprünglich war geplant, dass die Bundesländer
eine Vereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes-Ver-
fassungsgesetzes (das ist gewissermaßen ein „Staats-
vertrag“ der Länder untereinander, B-VG) abschlie-
ßen, in der Inhalte und Vorgangsweise der Harmoni-
sierung der bautechnischen Vorschriften genau fest-
gelegt werden. Diese Vereinbarung wurde im
Dezember 2004 auch von allen Landeshauptleuten
unterzeichnet, in der Folge jedoch nur von sieben
Landtagen genehmigt. Da somit in zwei Bundeslän-
dern die Ratifizierung nicht erfolgte, konnte diese
Vereinbarung nie in Kraft treten. Die Harmonisie-
1
Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen (FGW, vor-
mals Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau), Österreichi-
sche Musterbauordnung mit fünf Novellen, Wien 1961–1979.
Österreichisches
Institut für Bautech-
nik (OIB)