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Seite 1

2.2.1

Die OIB-Richtlinien im

Brandschutz – Hintergrund

2.2

Die OIB-Richtlinien im

Brandschutz

2.2.1 Hintergrund

Die Vereinheitlichung der technischen Anforderun-

gen an Bauwerke (bautechnische Vorschriften) ist

ein altes und vieldiskutiertes Anliegen aller am Bau-

geschehen Beteiligten. Erste Bemühungen zu einer

Vereinheitlichung gehen bis auf das Jahr 1948 zu-

rück,größere Bekanntheit erlangte jedoch insbeson-

dere die sogenannte „Musterbauordnung“ der FGW

1

.

Basis der OIB-Richtlinien war eine neuerliche Initia-

tive der Bundesländer, die im Jahr 2000 imWege der

Landesamtsdirektorenkonferenz eine Länderexper-

tengruppe einsetzte und das Österreichische Institut

für Bautechnik (OIB) damit beauftragte, einen Vor-

schlag zur Harmonisierung der bautechnischen

Vorschriften zu erarbeiten.

Ursprünglich war geplant, dass die Bundesländer

eine Vereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes-Ver-

fassungsgesetzes (das ist gewissermaßen ein „Staats-

vertrag“ der Länder untereinander, B-VG) abschlie-

ßen, in der Inhalte und Vorgangsweise der Harmoni-

sierung der bautechnischen Vorschriften genau fest-

gelegt werden. Diese Vereinbarung wurde im

Dezember 2004 auch von allen Landeshauptleuten

unterzeichnet, in der Folge jedoch nur von sieben

Landtagen genehmigt. Da somit in zwei Bundeslän-

dern die Ratifizierung nicht erfolgte, konnte diese

Vereinbarung nie in Kraft treten. Die Harmonisie-

1

Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen (FGW, vor-

mals Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau), Österreichi-

sche Musterbauordnung mit fünf Novellen, Wien 1961–1979.

Österreichisches

Institut für Bautech-

nik (OIB)