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Druckbelüftungsanlagen
• Der Druck im zu schützenden Raum muss immer
höher als in den angrenzenden Bereichen sein.
Räume, deren Nutzung die Anwesenheit oder das
Verlassen von Personen während der Brandbekämp-
fung bedingt,müssen zusätzlich folgende Bedingun-
gen erfüllen:
• Die Zugänge müssen aus Überdruckbereichen
(z.B. Schleuse) erfolgen oder es muss ein zweiter
sicherer Ausgang vorhanden sein (
Abbildung
8.3.7.2-14
).
• Es muss ein 12-facher Luftwechsel, soferne diese
Räume Teil eines notwendigen Verbindungswegs
(z. B. Schleusen) sind, ein 30-facher Luftwechsel
vorhanden sein.
Abbildung 8.3.7.2-14: Raumschutzkonzept: Fluchtraum und
nicht belüftete Stiege (links), geschützter Raum und belüftete
Stiege (rechts)
Während Brand-
bekämpfung
Nichtbelüftete
außenliegende
Geschützter
ÜÖ
LW 12
50Pa
ÜÖ
ÜÖ
ÜÖ
ÜÖ
Geschützter
Raum 2
Geschützter
Raum 1
Fluchtraum und nicht
belüftete Stiege
Geschützter Raum und
belüftete Stiege