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Seite 3

7.9.4

Fluchtwege

von der Personenanzahl fest. Die Richtlinien führen

unter Umständen zu unterschiedlichen Ergebnissen

der erforderlichen Notausgangsbreiten. Gemäß den

Erfahrungen des Autors hat sich eine

Personenbe-

legung von 30 Personen je 100 m² Verkaufsflä-

che bewährt

, wobei auch dieser Wert zu hoch sein

kann, z.B. für ein Juweliergeschäft, aber auch zu

niedrig, z.B. für ein modernes Bekleidungsgeschäft.

Nach Ansicht des Autors auf der sicheren Seite lie-

gende Personenbelegungen enthält die VKF-Brand-

schutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege (Stand

1.1.2015):

VKF-Brandschutz-

richtlinie Flucht- und

Rettungswege

Nutzung

Personen je m

2

Bemerkungen

Verkaufsgeschäfte:

• Bereiche mit Zugang

ebenerdig

• Bereiche im 1. UG

oder 1. OG

• Bereiche tiefer als 1.

UG oder höher als 1.

OG

0,5

0,35

0,25

Für die Ermittlung der Per-

sonenbelegung eines Berei-

ches maßgebend sind alle

den Kunden zugänglichen

Räume, insbesondere auch

Ladenstraßen und andere

Verkehrsflächen.WC-Anla-

gen mit direktem Zugang

zu horizontalen oder verti-

kalen Fluchtwegen sind

nicht zu messen.

Messen mit Ausstel-

lungsräumen

0,6

Wenn Messeräume multi-

funktional belegt werden

sollen (z.B. Konzerte), sind

angepasste Personenbele-

gungen anzuwenden.

Restaurants

1

Versammlungsräume

allgemein

2

Nicht gültig für Diskotheken

und Popkonzerte.