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7.9.4
Fluchtwege
von der Personenanzahl fest. Die Richtlinien führen
unter Umständen zu unterschiedlichen Ergebnissen
der erforderlichen Notausgangsbreiten. Gemäß den
Erfahrungen des Autors hat sich eine
Personenbe-
legung von 30 Personen je 100 m² Verkaufsflä-
che bewährt
, wobei auch dieser Wert zu hoch sein
kann, z.B. für ein Juweliergeschäft, aber auch zu
niedrig, z.B. für ein modernes Bekleidungsgeschäft.
Nach Ansicht des Autors auf der sicheren Seite lie-
gende Personenbelegungen enthält die VKF-Brand-
schutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege (Stand
1.1.2015):
VKF-Brandschutz-
richtlinie Flucht- und
Rettungswege
Nutzung
Personen je m
2
Bemerkungen
Verkaufsgeschäfte:
• Bereiche mit Zugang
ebenerdig
• Bereiche im 1. UG
oder 1. OG
• Bereiche tiefer als 1.
UG oder höher als 1.
OG
0,5
0,35
0,25
Für die Ermittlung der Per-
sonenbelegung eines Berei-
ches maßgebend sind alle
den Kunden zugänglichen
Räume, insbesondere auch
Ladenstraßen und andere
Verkehrsflächen.WC-Anla-
gen mit direktem Zugang
zu horizontalen oder verti-
kalen Fluchtwegen sind
nicht zu messen.
Messen mit Ausstel-
lungsräumen
0,6
Wenn Messeräume multi-
funktional belegt werden
sollen (z.B. Konzerte), sind
angepasste Personenbele-
gungen anzuwenden.
Restaurants
1
Versammlungsräume
allgemein
2
Nicht gültig für Diskotheken
und Popkonzerte.