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Fluchtwege
Wesentlich kritischer als die Festlegung der Flucht-
wege und der Notausgänge stellt sich die Dimensio-
nierung der Breite der Fluchtwege in Abhängigkeit
von der Personenanzahl dar. Die Breite der Flucht-
wege ist von der Personenbelegung abhängig und
wird in den einzelnen einschlägigen Richtlinien
sehr unterschiedlich angegeben.
Die
TRVB 138 N
enthält unter Punkt 5.9.5 nachfol-
gende Werte für die Personenbelegung (Abbildung
7.9.4-2). Die in der TRVB 138 N angegebene Perso-
nenbelegung ist jedoch nach Ansicht des Autors zu
gering, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele
Geschäftsbetreiber von sich aus von höheren Perso-
nenzahlen ausgehen.
Abbildung 7.9.4-2: Auszug aus der TRVB 138 N. Hinweis: Die
o.a.Werte berücksichtigen bereits die begehbareVerkaufsfläche.
In der
Verkaufsstättenrichtlinie der MA 36
sind
Tabellen für die Breiten von Verkehrswegen und
Notausgängen in Abhängigkeit von der Verkaufsflä-
chenbrandabschnitte enthalten. Die
OIB-Richtlinie
legt ebenfalls Notausgangsbreiten in Abhängigkeit
Breite der
Fluchtwege
Nutzung
Personenanzahl je 100 m
2
begehbarer Verkaufsfläche
EG, 1. UG
ab dem 1. OG
und im 2. UG
Einkaufszentrum, Kaufhaus,
Warenhaus, Supermarkt,
Lebensmittelmarkt
24 Personen
20 Personen
Wiederverkaufsmarkt mit
geringer Personenfrequenz,
Möbelhaus, Baumarkt,Werk-
zeugmarkt
12 Personen
10 Personen