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7.9.4

Seite 2

Fluchtwege

Wesentlich kritischer als die Festlegung der Flucht-

wege und der Notausgänge stellt sich die Dimensio-

nierung der Breite der Fluchtwege in Abhängigkeit

von der Personenanzahl dar. Die Breite der Flucht-

wege ist von der Personenbelegung abhängig und

wird in den einzelnen einschlägigen Richtlinien

sehr unterschiedlich angegeben.

Die

TRVB 138 N

enthält unter Punkt 5.9.5 nachfol-

gende Werte für die Personenbelegung (Abbildung

7.9.4-2). Die in der TRVB 138 N angegebene Perso-

nenbelegung ist jedoch nach Ansicht des Autors zu

gering, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele

Geschäftsbetreiber von sich aus von höheren Perso-

nenzahlen ausgehen.

Abbildung 7.9.4-2: Auszug aus der TRVB 138 N. Hinweis: Die

o.a.Werte berücksichtigen bereits die begehbareVerkaufsfläche.

In der

Verkaufsstättenrichtlinie der MA 36

sind

Tabellen für die Breiten von Verkehrswegen und

Notausgängen in Abhängigkeit von der Verkaufsflä-

chenbrandabschnitte enthalten. Die

OIB-Richtlinie

legt ebenfalls Notausgangsbreiten in Abhängigkeit

Breite der

Fluchtwege

Nutzung

Personenanzahl je 100 m

2

begehbarer Verkaufsfläche

EG, 1. UG

ab dem 1. OG

und im 2. UG

Einkaufszentrum, Kaufhaus,

Warenhaus, Supermarkt,

Lebensmittelmarkt

24 Personen

20 Personen

Wiederverkaufsmarkt mit

geringer Personenfrequenz,

Möbelhaus, Baumarkt,Werk-

zeugmarkt

12 Personen

10 Personen