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09/16

Seite 15

7.7.2

Brandschutztechnische An-

forderungen der OIB-RL 2.2

c) Für Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als

50 m² und für Parkdecks ist überdies ein Brand-

schutzkonzept zu erstellen.

An den

Einfahrten

von Garagen und Parkdecks,die

diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist die Be-

zeichnung „

keine Autogasfahrzeuge – no LPG-

vehicles!

“ anzubringen.

Einfahrten