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7.7.2
Brandschutztechnische An-
forderungen der OIB-RL 2.2
c) Für Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als
50 m² und für Parkdecks ist überdies ein Brand-
schutzkonzept zu erstellen.
An den
Einfahrten
von Garagen und Parkdecks,die
diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist die Be-
zeichnung „
keine Autogasfahrzeuge – no LPG-
vehicles!
“ anzubringen.
Einfahrten