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Brandschutzkonzept –
Anforderungen und Inhalte
• Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr
als 90 m
Bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als
90 m kommt die OIB-Richtlinie 2.3 zur Anwendung,
welche Folgendes besagt:
„Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als
90 m ist ein Brandschutzkonzept erforderlich, das
dem OIB-Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz
und Brandschutzkonzepte“ zu entsprechen hat. Da-
bei ist ergänzend zu den Punkten 2 und 3 insbeson-
dere zu berücksichtigen:
• Personenanzahl bei der Flucht
• Evakuierungszeiten
• Angriffsbedingungen der Feuerwehr
• Art der Nutzung
• Umgebungssituation“
Bei den für die oben angeführten Gebäude ver-
pflichtend geforderten Brandschutzkonzepten wer-
den in vielen Fällen Evakuierungssimulationen und
Rauchausbreitungssimulationen, also Ingenieurme-
thoden, Anwendung finden.
Sofern ein Brandschutzkonzept notwendig ist oder
besondere betriebswirtschaftliche Interessen beste-
hen, hat es alle wesentlichen Angaben zu enthalten,
welche für die Beurteilung durch die Behörde erfor-
derlich sind. Eine Gesamtbewertung der brand-
schutztechnischen Maßnahmen muss möglich sein.
Brandschutzkonzept