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9.2.6
Brandschutzpläne
9.2.6 Brandschutzpläne
9.2.6.1 Allgemeines
Im Brandfall ist es für die Rettung von Personen und
für eine effektive Brandbekämpfung wichtig, dass
sich die Feuerwehr eine schnelle Orientierung an
der Einsatzstelle verschafft und ausreichend Infor-
mation über den baulichen Brandschutz, den an-
lagentechnischen Brandschutz und über besondere
Gefahrenschwerpunkte erhält. Hier helfen Brand-
schutzpläne.
Brandschutzpläne sind wesentlicher Bestand-
teil der betrieblichen Brandschutzorganisation
.
Sie zeigen die Gefahrenschwerpunkte und die für
den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. Sie bil-
den die Grundlage des Feuerwehreinsatzes.
1
Auf Grundlage des Brandschutzplanes, insbesonde-
re des Lageplanes, werden bereits bei der Anfahrt
wichtige Erkenntnisse gewonnen. Zusammen mit
der Lageerkundung vor Ort wird über Einsatzart,
Umfang und Nachalarmierung entschieden. Auch
bietet der Brandschutzplan wesentliche Entschei-
dungshilfen für eventuelle Evakuierungen oder
sonstige Sondermaßnahmen.
Für den
Brandschutzbeauftragten
sind sie eine
entscheidende
Hilfe bei den turnusmäßigen Ei-
genkontrollen
. Voraussetzung ist, dass die Pläne
den objektspezifischen IST-Zustand wiedergeben.
1
Bzgl. Feuerwehreinsatz vgl. auch Kapitel 8.4.