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9.2.6

Brandschutzpläne

9.2.6 Brandschutzpläne

9.2.6.1 Allgemeines

Im Brandfall ist es für die Rettung von Personen und

für eine effektive Brandbekämpfung wichtig, dass

sich die Feuerwehr eine schnelle Orientierung an

der Einsatzstelle verschafft und ausreichend Infor-

mation über den baulichen Brandschutz, den an-

lagentechnischen Brandschutz und über besondere

Gefahrenschwerpunkte erhält. Hier helfen Brand-

schutzpläne.

Brandschutzpläne sind wesentlicher Bestand-

teil der betrieblichen Brandschutzorganisation

.

Sie zeigen die Gefahrenschwerpunkte und die für

den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. Sie bil-

den die Grundlage des Feuerwehreinsatzes.

1

Auf Grundlage des Brandschutzplanes, insbesonde-

re des Lageplanes, werden bereits bei der Anfahrt

wichtige Erkenntnisse gewonnen. Zusammen mit

der Lageerkundung vor Ort wird über Einsatzart,

Umfang und Nachalarmierung entschieden. Auch

bietet der Brandschutzplan wesentliche Entschei-

dungshilfen für eventuelle Evakuierungen oder

sonstige Sondermaßnahmen.

Für den

Brandschutzbeauftragten

sind sie eine

entscheidende

Hilfe bei den turnusmäßigen Ei-

genkontrollen

. Voraussetzung ist, dass die Pläne

den objektspezifischen IST-Zustand wiedergeben.

1

Bzgl. Feuerwehreinsatz vgl. auch Kapitel 8.4.