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09/16

Seite 1

6.6.1

Heißbemessung nach

Eurocode – Übersicht

6.6 Grundlagen der Heißbemes-

sung gemäß Eurocodes

6.6.1 Übersicht

Die Umsetzung der europäischen Bauprodukten-

richtlinie (heute: Bauproduktenverordnung) dient

der Einordnung der Brandbemessung in die europä-

ische Normen- und Vorschriftslandschaft und erfolg-

te in Österreich durch dieVerankerung der Grundan-

forderungen an Bauwerke in den Bauordnungen. In

diesen wird im Regelfall bezüglich des Beweises,die

Zielanforderungen erreicht zu haben, wiederum auf

die OIB-Richtlinien verwiesen. Fast gleichzeitig wur-

den 2008 in Österreich alle nationalen Tragwerks-

normen zurückgezogen und die Eurocodes1 als al-

lein gültiger „Stand der Technik“ bezüglich der me-

chanischen Standfestigkeit von Tragwerken einge-

führt.

Folgerichtig wird in der OIB-RL 1 „Mechanische Fes-

tigkeit und Standsicherheit“ im Wesentlichen ledig-

lich auf den Eurocode 1990 „Grundlagen der

Tragwerksplanung“

1

verwiesen.Im Gegensatz zu den

vorher gebräuchlichen, deterministischen Nach-

weiskonzepten geht der Eurocode davon aus, dass

Tragwerke eine gewisse Zuverlässigkeit zu erreichen

haben – diese ist im Regelfall so hoch,dassVersagen

von Tragwerksteilen nur in einem von einer Million

Fällen pro Jahr auftritt. In diesem Nachweiskonzept

werden die Wahrscheinlichkeiten der Einwirkungen

den Wahrscheinlichkeiten der Widerstände gegen-

übergestellt, wobei die Widerstände so festzulegen

sind – das Tragwerk also so zu dimensionieren ist –,

1

ÖNORM EN 1990: Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung.

Einordnung in die

europäischen Nor-

men und Vorschriften