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6.6.1
Heißbemessung nach
Eurocode – Übersicht
6.6 Grundlagen der Heißbemes-
sung gemäß Eurocodes
6.6.1 Übersicht
Die Umsetzung der europäischen Bauprodukten-
richtlinie (heute: Bauproduktenverordnung) dient
der Einordnung der Brandbemessung in die europä-
ische Normen- und Vorschriftslandschaft und erfolg-
te in Österreich durch dieVerankerung der Grundan-
forderungen an Bauwerke in den Bauordnungen. In
diesen wird im Regelfall bezüglich des Beweises,die
Zielanforderungen erreicht zu haben, wiederum auf
die OIB-Richtlinien verwiesen. Fast gleichzeitig wur-
den 2008 in Österreich alle nationalen Tragwerks-
normen zurückgezogen und die Eurocodes1 als al-
lein gültiger „Stand der Technik“ bezüglich der me-
chanischen Standfestigkeit von Tragwerken einge-
führt.
Folgerichtig wird in der OIB-RL 1 „Mechanische Fes-
tigkeit und Standsicherheit“ im Wesentlichen ledig-
lich auf den Eurocode 1990 „Grundlagen der
Tragwerksplanung“
1
verwiesen.Im Gegensatz zu den
vorher gebräuchlichen, deterministischen Nach-
weiskonzepten geht der Eurocode davon aus, dass
Tragwerke eine gewisse Zuverlässigkeit zu erreichen
haben – diese ist im Regelfall so hoch,dassVersagen
von Tragwerksteilen nur in einem von einer Million
Fällen pro Jahr auftritt. In diesem Nachweiskonzept
werden die Wahrscheinlichkeiten der Einwirkungen
den Wahrscheinlichkeiten der Widerstände gegen-
übergestellt, wobei die Widerstände so festzulegen
sind – das Tragwerk also so zu dimensionieren ist –,
1
ÖNORM EN 1990: Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung.
Einordnung in die
europäischen Nor-
men und Vorschriften