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Seite 23

5.3.1

Holzwerkstoffe

1)

Ohne Luftspalt direkt auf ein Produkt der Klasse A1 oder A2-s1, d0 mit einer Mindestdichte von 10 kg/m³,

oder mindestens der Klasse D-s2, d2 mit einer Mindestdichte von 400 kg/m³.

2)

Ein Untergrund aus einem Zellulose-Wärmedämmstoff mindestens der Klasse E kann einbezogen werden,

falls unmittelbar hinter dem Holzwerkstoff eingebaut. Dies gilt jedoch nicht bei Bodenbelägen.

3)

Eingebaut mit dahinterliegendem Luftspalt. Das rückseitig an den Hohlraum angrenzende Produkt muss

mindestens der Klasse A2-s1, d0 mit einer Mindestdichte von 10 kg/m³ entsprechen.

4)

Eingebaut mit dahinterliegendem Luftspalt. Das rückseitig an den Hohlraum angrenzende Produkt muss

mindestens der Klasse D-s2, d2 mit einer Mindestdichte von 400 kg/m³ entsprechen.

5)

Die Klasse gilt mit Ausnahme von Bodenbelägen auch für furnierte, phenol- oder melaminharzbeschichte-

te Platten.

6)

Eine Dampfsperre mit einer Dicke bis zu 0,4 mm und einer Masse bis zu 200 g/m² kann zwischen

Holzwerkstoff und Untergrund eingebaut werden, wenn sich dazwischen keine Luftspalte befinden.

7)

Klasse gemäß Tabelle 1 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.

8)

Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.

Tabelle 5.3.1-5: Brandverhalten von Holzwerk-

stoffen nach Entscheidung vom 15.05.2007