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4.3
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Weitere Betrachtungs-
möglichkeiten
übereinstimmen. Es entstehen geringere Zusatzmaß-
nahmen für Brandschutzaufwendungen.
•
Vorwiegend technische Maßnahmen
Abbildung 4.3-2: Erfüllung brandschutztechnischer Belange mit
vorwiegend technischen Maßnahmen
Eine Verwendung von überwiegend technischen
Maßnahmen empfiehlt sich für Gebäude, in denen
entweder aufgrund nutzungsspezifischer Vorgaben
oder aufgrund allgemein gültiger Vorschriften z.B.
die Verwendung von Sprinklern bereits vorgesehen
ist. Es entsteht zumeist ein hohes Einsparungspoten-
zial im Bereich des baulichen Brandschutzes.
•
Objektbezogen – unter Berücksichtigung der
Lebenszykluskostenrechnung
Baulich Technisch Organisatorisch