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09/13

4.3

Seite 2

Weitere Betrachtungs-

möglichkeiten

übereinstimmen. Es entstehen geringere Zusatzmaß-

nahmen für Brandschutzaufwendungen.

Vorwiegend technische Maßnahmen

Abbildung 4.3-2: Erfüllung brandschutztechnischer Belange mit

vorwiegend technischen Maßnahmen

Eine Verwendung von überwiegend technischen

Maßnahmen empfiehlt sich für Gebäude, in denen

entweder aufgrund nutzungsspezifischer Vorgaben

oder aufgrund allgemein gültiger Vorschriften z.B.

die Verwendung von Sprinklern bereits vorgesehen

ist. Es entsteht zumeist ein hohes Einsparungspoten-

zial im Bereich des baulichen Brandschutzes.

Objektbezogen – unter Berücksichtigung der

Lebenszykluskostenrechnung

Baulich Technisch Organisatorisch